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Sinnvolle Eigenleistungen

Toxoplasmose

Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch den Erreger „Toxoplasma gondii" von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Eine Infektion erfolgt hauptsächlich durch Katzenkontakt (Katzenkot) oder durch den Genuss von rohem Fleisch (Mett oder Tartar, Schinken, Salami) oder nicht durchgebratenem Fleisch sowie ungewaschenem Obst„ Gemüse und Salat.

In Deutschland haben ca. 45-50% der Frauen im gebärfähigen Alter diese Erkrankung unbemerkt durchgemacht und sind daher geschützt. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können schwere Missbildungen mit Gehirnschäden und Erblindung beim Ungeborenen entstehen.

Durch eine Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft können wir frühzeitig feststellen, ob bereits Antikörper (Abwehrstoffe) gegen Toxoplasmose gebildet wurden. Bei fehlender Immunabwehr sollten weitere Kontroll­untersuchungen folgen.

Diese Leistung ist nicht Bestandteil der routinemäßigen Mutterschaftsvorsorge, so dass Sie die Kosten hierfür selbst tragen müssen.


Das Ersttrirnesterscreening

Aus den Erfahrungen, die mit dem Tripletest in den letzten 10 Jahren gemacht worden sind, steht momentan ein ,neues Verfah­ren zur Risikopräzisierung bestimmter Chromosomenstörungen im Focus des wissenschaftlichen Interesses, welches schon im ersten Drittel der Schwangerschaft eingesetzt werden kann: das Ersttrimesterscreening.

SchwangerBei diesem Verfahren handelt es sich um eine Kombination aus einer speziellen Ultraschalluntersuchung, dem mütterlichen Altersrisiko und biochemischen Analysen. Bei der speziellen Ultraschalluntersuchung in der 12.-14. Schwangerschaftswoche wird zunächst das exakte Schwangerschaftsalter durch Messung der Scheitel-Steiß-Länge bestimmt, anschließend die sog. Nackenfalte des Embryos (auch Nackentransparenz bzw. nuchal translucency oder NT genannt) gemessen. Diese Struktur tritt normalerweise bei fast jedem Kind in diesem Schwangerschaftszeitraum auf, beträgt im Durchschnitt 1-2 mm und entwickelt sich mit zuneh­mendem Schwangerschaftsalter wieder zurück. Ist jedoch diese Nackentransparenz größer als gewöhnlich (ab ca. 3 mm), so kann dieses ein deutliches Zeichen auf ein mögliches Vorliegen einer Chromosomenstörung beim Kind sein. Das Risiko ist erhöht.

Für die biochemische Analyse werden 2 Parameter untersucht: Das Gesamt-hCG bzw. das freie Beta-hCG und das PAPP-A. Diese Parameter sind schwangerschaftsspezifisch. Veränderungen in ihrer Konzentration bezogen auf eine statistisch berechnete Normalkonzentration (Median) sind als Hinweis dar­auf zu werten, dass Chromosomenveränderungen vorliegen.

Nach einer retrospektiven Studie konnten bei Anwendung einer kombinierten Risikoabschätzung mit Hilfe der biochemischen Tests, dem mütterlichen Alter und der fetalen Nackentransparenz 89 % aller Schwangerschaften mit einer Trisomie 21 (Down-Syndrom) wiederum bei einer falsch positiven Rate von 5 % im ersten Tri­mester erkannt werden.


Blutzucker-Belastungstest

Ungefähr 2% aller Schwangeren leiden an einem Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes), d.h. von ca. 100 Schwangeren, müssen 2 - 3 Frauen wegen eines Schwanger­schaftsdiabetes behandelt werden.

Ein Schwangerschaftsdiabetes bedeutet ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind. Beim Kind besteht eine erhöhte Rate an Missbildungen, unnatürlich hohem Geburtsgewicht, nach der Geburt Atemnotsyndrom sowie Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden. Durch Plazentainsuffizienz kann es zu einer 3fach höheren Frühsterblichkeit kommen. Der "Gestationsdiabetes" ist die dritthäufigste Ursache für einen intrauterinen Fruchttod.

Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, erhöhter Fruchtwassermenge, erhöhtem Blutdruck, Harnwegs­und Pilzinfektionen sowie EPH-Gestose (= "Schwangerschafts­vergiftung"). Durch diese Komplikationen kommt es zu einer 8fach höheren Totgeburtenrate.

Der Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Symptome und kann mit einfachen Tests wie Urinzucker- oder Blut­zuckerbestimmung nicht erfasst werden. Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes eignet sich lediglich ein sogenannter Blutzuckerbelastungstest.

Die Durchführung eines Blutzuckerbelastungstests zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche ist aus ärztlicher Sicht zu empfehlen. Hier können spezielle Formen des Schwangerschafts­diabetes (d.h. kein Nachweis von Zucker im Urin) frühzeitig entdeckt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien, so dass Sie die Kosten für diesen Belastungstest selbst tragen müssen.

Frauenarzt Gynäkologe Dr. med. Peter Jungberg | Oberfrohnaer Straße 12 | 09117 Chemnitz Chemnitz Gynäkologe
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