
Hebammme Schwanger und was nun?! Beratung und InformationDie Hebamme und Arzt sind für Sie die Ansprechpartner, die Sie jederzeit um Rat fragen können. Sie beraten Sie kompetent in allen Fragen zu den Themen Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und die ersten Wochen und Monate mit ihrem Baby. Insbesondere können Sie Hilfe in Form von Rat und Tat erhalten zu:
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Hilfe bei Schwangerschafsbeschwerden außerhalb der Sprechzeiten
in der Praxis
Die Hebamme kommt zu Ihnen nach Hause, wenn Schwangerschaftsbeschwerden
auftreten. Diese können sich in vielfältiger Form äußern,
wie zum Beispiel Schmerzen und Unwohlsein und auch Ängste in Verbindung
mit der Schwangerschaft sind ein Grund, die Hebammenhilfe in Anspruch zu
nehmen.
Geburtsvorbereitung
Wie Sie sich auf die Geburt
vorbereiten, hängt ganz
von Ihren individuellen Wünschen ab. Es gibt viele verschiedene
Kursformen, die Sie wahrnehmen können. Unter anderem sind auch
Partnerkurse möglich- diese werden jedoch nicht von den Krankenkassen übernommen.
Diese Kurse bereiten Sie darauf vor, was sich in Ihrem Körper
und Ihrer Psyche verändern wird.
Atemübungen und Entspannung sollen Ihnen helfen die Geburt zu erleichtern
und sich für Ihr Baby zu öffnen. Körperübungen verbessern
Ihre Mobilität und helfen Ihnen, die Signale des Körpers wahrzunehmen.
Außerdem besteht die Möglichkeit zum Austausch und Kontakt
mit anderen Schwangeren, sowie der Klinikbesichtigung.
Zusätzlich, teilweise gegen Gebühr, kann man:
- Akupunktur
- Homöopathie
- Geschwisterkurs
in Anspruch nehmen.
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sind natürliche Ereignisse. Ein
Kurs soll das Selbstvertrauen in die körpereigenen Vorgänge stärken
und die Motivation steigern, das Kind aus eigener Kraft zu gebären.
Geburtshilfe
Zu jeder Geburt muss eine Hebamme hinzugezogen werden. Treten Komplikationen auf, muss die Hebamme den Arzt hinzuziehen. Eine normale Geburt jedoch kann Sie in eigener Verantwortung leiten. Folgende Möglichkeiten werden durch uns unterstützt:
- Klinikgeburt
- Ambulante Geburt im Krankenhaus
Die Hebamme begleitet und unterstützt nicht nur Sie, sondern auch Ihren Partner in allen Phasen der Geburt. Sie hilft Ihnen beim Atmen und bei der Entspannung und findet mit Ihnen zusammen die für Sie beste Situation für die Geburt.
Wochenbettbetreuung
Auch nach der Geburt können Sie die Hebamme jederzeit
um Unterstützung bitten. Bis zum 10. Tag danach haben Sie Anspruch
auf mindestens einen Besuch pro Tag und bis ihr Kind 8 Wochen alt
ist, können Sie darüber hinaus die Hebamme 16 mal um Rat
und Hilfe bitten.
Für die Mutter umfasst die Wochenbettbetreuung:
- Allgemein Zustand beobachten
- Kontrolle der Rückbildung der Gebärmutter
- Wochenbettgymnastik
- Anleitung zur Pflege des Kindes
- Beratung im Umgang mit dem Kind
- Hilfe beim Stillen und bei Stillschwierigkeiten
- Kontrolle der Wundheilungsvorgänge
- Beratung in Fragen der Ernährung
- Beratung in Fragen der weiteren Familienplanung
Für das Kind umfasst es:
- Versorgung des Nabels
- Überwachung Trinkverhalten und Gewicht
- Überwachung der allgemeinen Entwicklung
Ca. 6-8 Wochen nach der Entbindung erfolgt die ärztliche Wochenbettkontrolle
in der Praxis.
Freuen Sie sich auf die Zeit mit Ihrem Kind zu Hause. Wir helfen Ihnen gern
in dieser Zeit der Umstellung und Neuregelung des Alltags.
Rückbildungsgymnastik
Dieser Kurs soll alle Frauen ansprechen, die 6-8 Wochen zuvor
ein Kind geboren haben. Nachdem der Körper in der Schwangerschaft
und während der Geburt getragen und gearbeitet hat, ist es nun
wieder an der Zeit, ihn durch gezielte Gymnastik „in Schwung
zu bringen“. Nach und nach sollen alle Muskelpartien, wie z.
B. Beckenboden, Bauch und Rücken, die sich während der Schwangerschaft
verändert haben wieder gekräftigt werden.
Nach der Zeit des Wochenbettes besteht die Möglichkeit des Besuches
von:
- Stillgruppen
- Babyschwimmen
- Babymassage

Es ist wenig bekannt, dass jeder Frau mit
Beginn ihrer Schwangerschaft bis einschließlich 8 Wochen nach
der Entbindung, neben der Frauenärztlichen
Betreuung, auch ein gesetzlicher Anspruch auf Hilfe einer Hebamme zusteht.
Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.