
KassenleistungenSehr geehrte Patientin, |
Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen
ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Dieses Vorsorgeprogramm
nützt Ihnen und Ihrem Baby, wenn Sie es regelmäßig in Anspruch
nehmen. Kontinuierliche Untersuchungen sind die Voraussetzung dafür,
Schwangerschaftsrisiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu behandeln.
Darüber hinaus können jedoch weitere Untersuchungen und Maßnahmen
sinnvoll und wünschenswert sein. Dadurch können wir Ihrem verständlichen
Bedürfnis nach höchstmöglicher Sicherheit nachkommen.
Nutzen Sie deshalb das erweiterte Spektrum von Zusatzleistungen und
bestimmen Sie selbst, was Ihnen wichtig erscheint. Da diese Untersuchungen nicht
Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sind, erfolgt keine Kostenübernahme
durch Ihre Krankenkasse. Über die für Sie anfallenden Kosten informieren
wir Sie gerne.
Jede Schwangerschaft ist, genau so wie das sich entwickelnde Kind,
einmalig!
Lesen Sie bitte die folgenden Informationen in aller Ruhe durch,
und nutzen Sie diese auch über die gesamte Schwangerschaft als
nützlichen Ratgeber. Wir stehen Ihnen natürlich jederzeit
für Fragen und Wünsche gerne zur Verfügung.
Mutterschaftsvorsorgerichtlinien
Nachdem wir bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt haben,
erfolgt nun eine Reihe von Untersuchungen. Diese wird zunächst
in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf,
in kürzeren Intervallen durchgeführt.
Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die
Untersuchung von Scheide und Gebärmutter. Hierbei wird ein Abstrich aus
dem Gebärmutterhals entnommen und auf Chlamydien (eine spezielle Art von
Bakterien) untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft
ungünstig beeinflussen kann.
Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig
durchgeführt:
- Blutdruckmessung
- Urinuntersuchung
- Gewichtskontrolle
- Hämoglobinbestimmung - Eisenwert, abhängig vom letzten Befund
Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und
des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes,
um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und
Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest
wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus
negativ" festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW
eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen.
Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten
und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine
Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen
bei Ihrem Kind führen kann.
Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf
HIV (AIDS Virus) durchführen zu lassen.
Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine
eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll. Eine
solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes
führen.
Ultraschall-Untersuchungen
Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening).
- Screening: 09. -12. SSW
- Screening: 19. - 22. SSW
- Screening: 29. - 32. SSW
Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden. Hierbei sehen die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor .
